Zentralverband SHK

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Marktanreizprogramm

Die Einzelheiten der MAP-Förderung sind in den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" geregelt. Diese werden je nach Bedarf an den Stand der Technik und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Die bestehenden Fördertatbestände des MAP-Förderprogramms sollen – wie im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angekündigt - überprüft und weiterentwickelt werden.

Das BMWi hat die geplante Novelle des MAP am 11.03.2015 vorgestellt.

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