Zentralverband SHK

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HSTW - Trinkwasser-Check

Zulassungsvoraussetzungen

  • Gesellenprüfung in einem SHK-Handwerk
         und
  • Nachweis einer mind. 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit
         und
  • Nachweis der Mitgliedschaft des Betriebes in der SHK-Verbandsorganisation (Innung, Mitgliedsnummer)

Zielgruppe
Betriebsinhaber, Führungskräfte, Installateure, Planer und Betreiber von Trinkwasserversorgungssystemen

Lehrgangsziel
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist der Teilnehmer mit den einschlägigen Verordnungen und technischen Regelungen vertraut und damit qualifiziert, Installation, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Trinkwasseranlagen-Checks im Hinblick auf Gesundheit und Hygiene, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Trinkwasser-Installationen vorzunehmen und Betreiber in den bestimmungsgemäßen Betrieb einzuweisen

Inhalte

  • Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk (DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN 1988, VDI/DVGW 6023, ZVSHK-Fachinformationen, DVGW-Regelwerk)
  • Hygiene in wasserführenden Systemen
  • Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen
  • Zirkulationssysteme in der Trinkwasserinstallation
  • Sanierung kontaminierter Trinkwasserversorgungsanlagen

Den Lehrgangsteilnehmern wird die gesamtheitliche Betrachtung einer kompletten Hausinstallation (Rohrleitungen, Filter, Warmwasserspeicher, Zähler etc.) ermöglicht. In der realen Trinkwasserzirkulationsanlage werden die Volumenstromverteilung und der Temperaturverlauf im Rohrleitungssystem praxisgerecht dargestellt. Nicht nur die Auswirkungen auf die Trinkwasserhygiene, sondern Lösungsansätze für die tägliche Praxis stehen im Vordergrund.

Dauer
1-tägiges Seminar, ca. 8-10 UE

Abschluss
Bei Bestehen: bundeseinheitliches Zertifikat vom ZVSHK

E-Learning
Nein

 

Hinweis/Besonderheit
Als Mitglieder der SHK-Organisation wird der qualifizierte Betrieb auf unserem Verbraucherportal in der Handwerkersuche als SHK-Innungsfachbetrieb Hygiene u. Schutz des Trinkwassers geführt.

Kosten
zu erfragen bei der Bildungsstätte Ihrer Wahl
Hinweis: Für Teilnehmer, die nicht der SHK-Organisation angehören*, erhöht sich die Seminargebühr um ca. 30 %
(* = Teilnehmer, die nicht selbst oder über ihren Arbeitgeber Mitglied in einer der SHK-Organisation angeschlossenen Innung sind)

Für Fragen zu dieser Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die Bildungsstätte Ihrer Wahl oder sprechen Sie direkt Ihren zuständigen SHK-Landesverband an.

 

Stand: Februar 2021

Weitere Informationen zu den Bildungsstätten