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Angepasste technische FAQ

Sankt Augustin, 05.08.2024 -  Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Liste der technischen FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erneut überarbeitet. Zudem wurde das Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA angepasst.

  1. Liste der technischen FAQ (Version 6.1)

    Die Liste der technischen FAQ wurde erneut überarbeitet und liegt nun in der Version 6.1 vor. Diese ist zum 18.07.2024 in Kraft getreten. Neben ergänzenden Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen wurde die TFAQ 7.01 zu Lüftungsanlagen komplett überarbeitet. Die Einzelheiten können der im Anhang befindlichen Liste der technischen FAQ entnommen werden. Diese aktualisierte Version wird in den kommenden Tagen auf der Bafa-Homepage unter dem folgenden Link verfügbar sein:
    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Energieberater/informationen_fuer_energieberater_node.html?_sc=MzQzODQ3MiMxNzc3Mw%3D%3D

    Zur leichteren Identifizierung der vorgenommenen Änderungen kann die ebenfalls beigefügte die Blauversion der TFAQ dienen, in der die Unterschiede von Version 6.0 und 6.1 zur Version 5.0 ersichtlich sind.

     
  2. Neues Merkblatt Gebäudenetz   

    Das „Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA“ wurde angepasst und ist in der Version 8.0 zum 31.07.2024 in Kraft getreten. Die Unterscheidung der Antragstellung zum Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wurde hervorgehoben.

    Die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird nach wie vor beim BAFA und der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Der Antrag auf Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes kann beim BAFA oder der KfW gestellt werden. Der Übertrag förderfähiger Kosten auf den Errichter des Gebäudenetzes ist dabei nur durch Antragstellung beim BAFA möglich, wenn eine/ ein Energieeffizienz-Expertin/-Experte eingebunden wurde.

    Das aktualisierte Merkblatt befindet sich im Anhang und wird zeitnah unter folgenden Link verfügbar sein:
    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Energieberater/informationen_fuer_energieberater_node.html?_sc=MzQzODQ3MiMxNzc3Mw%3D%3D