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- Geben Sie QL2213818 in die Suchbox dieser Seite ein.
- Kopieren Sie den folgenden Link und verwenden ihn in E-Mails, Postings usw.: https://www.zvshk.de/qlink/QL2213818
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Darauf müssen Sie ab sofort bei BAFA-Anträgen für das MAP achten
Zum Jahreswechsel wurde das Antragsverfahren beim Marktanreizprogramm (MAP) ähnlich wie beim Förderprogramm Heizungsoptimierung auf Zweistufigkeit umgestellt.
Ab sofort darf erst mit den Arbeiten begonnen werden, wenn eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registrierung vorliegt. Als Maßnahmebeginn gilt die Auftragsbestätigung des Handwerkers.
Bislang wurde der Antrag nach Ausführung gestellt. Sollten noch Aufträge in 2017 nach dem alten Verfahren angenommen worden sein, die in 2018 abgearbeitet werden, kann eine Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen:
- BMWi vereinheitlicht das Antragsverfahren: http://www.zvshk.de/qlink/QL78116985
- Eckring-News "Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmebereich (MAP): Neues zum Antragsverfahren": http://www.zvshk.de/qlink/QL22117020
- Weitere Hinweise gibt es unter http://www.bafa.de/SharedDocs/Standardartikel/Blogartikel/energie_ee_verfahrensaenderung2018.html?nn=8063684
- Details zur Antragstellung im MAP finden Sie unter http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html. Wählen Sie dort das jeweilige Unterprogramm (Solar, Wärmepumpe, Biomasse).